Ortsentwicklung

aus unserem Kommunalwahlprogramm 2014

10.01.14 –

In den letzten Jahren hat sich in Grafrath das Ortsbild verändert. Während einerseits mehrere Wirtschaften wie „Alter Wirt“, „Klosterwirt“ und „Kaffeehaferl“ aufgaben oder leer stehen, entstanden andererseits viele neue Wohngebiete. Es findet sich ein Sammelsurium an Baustilen. Der Gemeinderat muss aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und bei der Bauplanung immer auch die Folgen für das Ortsbild im Auge haben und wo notwendig auf fachliche Beratung setzen. In Grafrath wird noch immer nicht in erster Linie das geplant, was die BürgerInnen brauchen und wünschen, sondern was BauträgerInnen für notwendig erachten.

Eine Zukunftsplanung für den Ort ist dringend notwendig.

  • Die Gemeinde soll einen Ortsentwicklungsplan erstellen und Fachleute, BürgerInnen, Gemeinderat, Vereine und Verbände zum Beispiel mit einem „runden Tisch“ an der Planung beteiligen.
  • Zusätzliche Geschäfte und Läden sind im Ort möglich. Die Nahversorgung unserer Orte mit Dienstleistungen und Waren des täglichen Bedarfs darf nicht dem Zufall oder den Vorstellungen einzelner Investoren überlassen werden. Den geplanten Supermarkt in der Hauptstraße haben wir als zu groß und wegen der Verkehrssituation abgelehnt, eine Mehrheit der BürgerInnen hat sich allerdings im Bürgerentscheid für einen Supermarkt ausgesprochen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu Auswirkungen auf Verkehrssituation, Gebäudegröße und Gestaltung Stellung zu nehmen.
  • Wenn die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum allein dem Markt - sprich den Gewinnerwartungen der Investoren - überlassen wird, heißt das oft: billig für die Baugesellschaft, aber nicht unbedingt für die BewohnerInnen, und insbesondere nicht für das Ortsbild. Wir wollen Wachstum mit Augenmaß zu sozial verträglichen Preisen. Wir wollen aber nicht zum Schlafort werden. Wenn der Bezug der GrafratherInnen zum Ort verlorengeht, stirbt die Verantwortung und leidet die Aufenthaltsqualität, niemand fühlt sich mehr wohl. Wir sind deshalb offen für alternative Wohnprojekte, wo die NutzerInnen ihr Wohnumfeld von Anfang an aktiv mitgestalten.
  • Viele Familien leben heute in Einfamilienhäusern. Wenn die Kinder das Haus verlassen, leben die inzwischen Älteren ganz allein in großen Häusern. Hierzu müssen Alternativen geschaffen werden, damit ältere BürgerInnen in ihrem Wohnort und Wohnumfeld bleiben können, eine ihren Bedürfnissen gerechte Wohnung zur Verfügung haben und weiterhin am Gemeindeleben teilnehmen können. Dazu bietet sich das Mehrgenerationenwohnen an: Mehrere Generationen sind unter einem Dach vereint. Ein Miteinander von Jung und Alt mit gegenseitiger Hilfe und Unterstützung in einer Wohnanlage wird so ermöglicht.
  • Wir haben das Bürgerbegehren zum Klosterwirt unterstützt und sehen jetzt die Möglichkeit, den Klosterwirt wiederzubeleben und das angrenzende Areal mit sinnvoller und angepasster Wohnbebauung umzusetzen. Ein Ideenwettbewerb mit guten Vorschlägen unter Beteiligung von Fachleuten , Gemeinderat, Grundstückseigentümern und BürgerInnen kann dazu führen, dass dieses jahrelange Streitobjekt endlich zu einem guten Abschluss kommt.
  • Alte, das Ortsbild prägende, Gebäude sollen erhalten bleiben. Hier gilt es Verständnis und Sensibilität zu entwickeln. Ein Augenmerk muss auf die vorhandenen Baudenkmäler gerichtet werden, die langsam verkommen.
  • Landschaftlich bedeutende Flächen im Ort sollen von der Bebauung freigehalten werden. Hierzu zählen in Grafrath insbesondere die Uferbereiche der Amper (Amperauen), das Waldgebiet zwischen Bahnhofstraße und Jesenwanger Straße und der Hang unterhalb der Höfener Kirche. · Das Bahnhofsgebäude und sein Umfeld sollen umgestaltet und sinnvoll genutzt werden. Unsere Ziele für zukünftige Wohnbebauung:
  • Vorrangig sollen innerörtliche Freiflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Naturräume genutzt werden.
  • Auf ausufernde Bebauung an den Ortsrändern soll verzichtet werden. · Größere Grundstücke sollen maßvoll verdichtet bebaut werden und dem Orts- und Straßenbild angepasst werden.
  • Familiengerechte Wohnanlagen, die z.B. auch Gemeinschaftseinrichtungen zum Spielen etc. für Jung und Alt auf dem Grundstück haben, sollen von der Gemeinde gefördert werden.
  • Gemeindeeigene Grundstücke sollen in Erbpacht zu günstigen Konditionen schwerpunktmäßig kinderreichen Familien und GeringverdienerInnen zur Verfügung gestellt werden. In Neubaugebieten sollen auch Flächen für soziale Wohnraumförderung ausgewiesen werden.

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